Atemschutz

Wir führen Untersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 Atemschutz (1, 2 und 3) durch.

Während as Tragen von Atemschutz der Gruppen 1 und 2 eher mäßige körperliche Anforderungen an den ASG stellt, verlangt das Tragen von „schwerem Atemschutz“ nicht zu unterschätzende Anforderungen an die körperliche und geistige Fitness. Atemschutzgeräteträger müssen deshalb in bestimmten Abständen arbeitsmedizinisch untersucht werden.

Sinn und Zweck dieser Untersuchungen hat Herr Kollege Folkert Grothusmann, Kreisfeuerwehrarzt, in einem lesenswerten Artikel beschrieben. Es geht ihm insbesondere darum klarzustellen, dass die Nichtzulassung zum Tragen von schwerem Atemschutz keineswegs ehrenrührig ist, sondern Selbstschutz und Kameradenschutz.

Neugierig? Dann lesen Sie hier: Atemschutz

Wir führen alle Untersuchungen im Hause durch

Labor Info
Ganzkörperuntersuchung
Röntgen
EKG und Belastungs-EKG
Lungenfunktionsprüfung
Hörtests
Überprüfung des Sehvermögens (z.B. für LKW-Führerschein für Fahrzeuge der FFW)

Es gibt immer einen Termin unter 09292 91081