Was kostet die Behandlung ?
Für gesetzlich Versicherte besteht seit dem 10.04.2000 in Deutschland aufgrund gesundheitspolitischer Regelungen keine Möglichkeit der Kostenerstattung. Einzelfallentscheidungen kann die gesetzliche Krankenversicherung nicht genehmigen.
Patienten, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, erhalten eine Rechnung auf der Grundlage der geltenden amtlichen Gebührenordnung (GOÄ). Die Erstattung durch die Versicherung und/oder Beihilfe richtet sich in den Einzelheiten nach der jeweiligen Vertragsgestaltung. Für eine einzelne Behandlungssitzung betragen die Sachkosten ca. 150,- €. (Stand 2014)
Besondere Fälle erfordern besondere Regelungen, sprechen Sie uns an.
Arbeitsunfälle :
Kostenträger ist die zuständige Berufsgenossenschaft. Sie wird im Rahmen einer Einzelfallentscheidung prüfen, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann. Das wird bei gegebener Indikation normalerweise positiv entschieden, zum Beispiel bei Tauchunfällen beruflich tauchender Versicherter, oder bei Rauchgas- oder Kohlenmonoxydvergiftungen, ebenso bei akuten Lärmschäden und Verletzung der Nervenzellen im Innenohr durch Knall (Knalltrauma).
Tauchunfälle :
Obwohl bei Tauchunfällen – z.B. einer DCS – die Behandlung in einer Druckkammer die einzige kurative Behandlungsmöglichkeit darstellt, kann ein Sporttaucher nicht sicher mit einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen rechnen. Es empfiehlt sich in jedem Fall sich mit der eventuell schon bestehenden Unfallversicherung abzustimmen, oder eine spezielle Versicherung für das Sporttauchen abzuschließen, z..B. bei DAN (Divers Alert Network). Ausgenommen sind hier die berufsgenossenschaftlich Versicherten, aber nur bei einer versicherten Tätigkeit!